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Orientierungs- und Mobilitätslehrer

Die Fähigkeit, sich selbständig im Alltag zu orientieren, fällt hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen ohne Hilfe schwer. Ihre Schwierigkeiten beginnen in der Wohnung und setzen sich als Teilnehmer im Straßenverkehr fort. Um die Abhängigkeit von der Hilfe anderer möglichst gering zu halten, gibt es Orientierungs- und Mobilitätslehrer, die mit einem individuellen Schulungsprogramm die Betroffenen mit dem Langstock in die Lage versetzen, sich sicher fortzubewegen.

Der BSVN beschäftigt drei O + M Trainer:

Sabrina Schlich, Stephanie Schäfer und Hannes Weidner.

Für die Beantragung einer Schulung in Orientierung und Mobilität bieten wir Ihnen zur Vereinfachung des Verfahrens unsere Hilfe an:

Wir stellen für Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse und benötigen dazu:

Weitere Informationen geben Ihnen

Gaby Chauvet-Bergmann und Petra Czarnecki
Helen-Keller-Str. 5
40670 Meerbusch
Telefon: 02159-96550
E-Mail: bsv-nordrhein@t-online.de

Wenn Sie den BSVN beauftragen möchten in Ihrem Namen eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme gem. § 33 Sozialgesetzbuch V Krankenkassen bezüglich des Gebrauchs des „Weißen Stockes“ zu beantragen, laden Sie bitte folgenden Vordruck (pdf) herunter: vollmacht-reha.pdf

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