Im Newsletter 54 haben wir über den berührungslosen Ampeltaster berichtet. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, wie barrierefrei der Taster für blinde- und sehbeinträchtige Menschen ist. Herr Gerd Kozyk, hat sich telefonisch mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und stellt hierzu den nachfolgenden Text zur Verfügung.
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Zu der Pressemitteilung über die berührungslosen Ampeltaster hatte ich eine telefonische Nachfrage beim Hersteller gestellt und Informationen erhalten, welche sich mit meinen Erfahrungen aus einem Praxistest decken: Nähert sich ein Mensch dem Anforderungskästchen – ich würde sagen bis auf 20cm/30cm – erscheint im Taster Gehäuse eine Leuchtschrift „Signal kommt"; gemeint ist das sichtbare Ampelsignal. Eine Berührung des Tasters ist dafür nicht nötig.
Menschen, die dies nicht sehen können, nutzt dieses gar nichts. Sie können jedoch nach wie vor durch Zusatzeinrichtungen an diesen Lichtsignalanlagen für blinde/sehbehinderte Fußgänger*Innen die Grünphase für ihre Straßenquerung sicher erkennen.
Am Ampelmast ist, wie zuvor, das alte, nun an gleicher Stelle das neue Kästchen vorhanden, an dessen Unterseite sich der ertastbare Richtungspfeil befindet. Dieser muss, wie bisher, leicht nach oben gedrückt werden, damit mit Beginn der nächsten Grünphase für Passanten das Vibrieren des Pfeils erfolgt und das akustische Freigabesignal für Fußgängergrün ertönt.
Diejenigen, die noch über ein entsprechendes Restsehvermögen verfügen, können dem neuen Anforderungskästchen jedoch einen kleinen Vorteil abgewinnen: durch seine integrierte Beleuchtung ist er, insbesondere bei der Dämmerung oder bei Nacht, gut visuell zu orten.
Schöner Gruß und alles Gute für Sie, Gerd Kozyk
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Wir danken Herrn Kozyk für seinen Beitrag zu diesem Thema.
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