In den 50er und 60er Jahren wurden in Deutschland Menschen mit Auffälligkeiten oder Behinderungen als Kinder und Jugendliche oft in Heimen, „Anstalten“, „Kliniken“ oder ähnlich bezeichneten Einrichtungen untergebracht. Dort wurden sie häufig völlig unangemessen betreut. In vielen Fällen war dies die Ursache für teilweise erhebliches Leid mit Folgen, die häufig das ganze weitere Leben mit beeinflussten und bis heute in vieler Hinsicht nicht überwunden werden konnten. Weit verbreitet war auch, dass die Bewohner dieser Einrichtungen täglich zu Arbeitsleistungen verpflichtet waren, die zwar gewerblichen Charakter hatten, für die aber keinerlei Abgaben an die Rentenkassen erfolgte. Dadurch verringerte sich die heute verfügbare Rente zum Nachteil der Betroffenen.
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe möchte diesen Menschen helfen. Die Voraussetzungen werden in einem relativ einfachen Verfahren geprüft. Die Menschen, die sich betroffen fühlen, können sich selbst oder mithilfe von selbstgewählten Vertrauenspersonen an die „Anlauf- und Beratungsstelle“ in Köln wenden.
Alle finanziellen Leistungen der Stiftung sind Pauschalleistungen. Diese betragen für jeden Betroffenen 9000,- €. Dazu kommen je nach Voraussetzungen bis zu 5000,- € Rentenersatzleistungen. Diese Zahlungen werden auf andere Leistungen der Sozialsysteme nicht angerechnet und sind nicht pfändbar.
Die Stiftung bezieht sich auf Betroffene, die in der Bundesrepublik zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.12.1975 untergebracht waren. Für Menschen aus der ehemaligen DDR ist dieser Zeitraum vom 07.10.1949 bis 02.10.1990. Die Anmeldefrist für Leistungen der Stiftung endet am 31.12.2020.
Nähere Informationen bei Anett Malinowski, Telefon 0221 809-6049 oder per E-Mail: anett.malinowski@lvr.de
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