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Die Probezeit sollte genutzt werden, um zu prüfen, ob eine dauerhafte Beschäftigung Aussicht auf Erfolg verspricht. Leider ist in der arbeitsrechtlichen Praxis festzustellen, dass dies nicht immer der Fall ist. Wird in der Probezeit festgestellt, dass Zweifel an der Eignung des Mitarbeitenden bestehen, sollte das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet werden. Obwohl dann kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, haben sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung Regeln aufgestellt, die bei einer Kündigung zu beachten sind, da ansonsten die Unwirksamkeit der Kündigung droht. Dies gilt sowohl im Verhältnis zum Mitarbeitenden als auch im Verhältnis zu den Mitarbeitervertretungen.
Unser Online-Seminar "Kündigung und Kündigungsschutz während der Probe-/Wartezeit" am 17.04.2024, 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr hilft Ihnen, Fehler bei Probezeitkündigungen, die erhebliche Auswirkungen haben können, zu vermeiden. Im Anschluss an den Vortrag geht unser Dozent, Rechtsanwalt Manfred Beden, im letzten Teil des Online-Seminars gerne auf Ihre individuellen Fragen ein; hierfür sind ca. 20 Minuten vorgesehen. Die Anmeldung können Sie ganz einfach auf https://www.hille-beden.de/seminare-und-inhouse-schulungen vornehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Rechtsanwalt Beden HILLE BEDEN Rechtsanwälte Inh. RA Dr. Yannik Beden, M.A. Zollstockgürtel 59, 50969 Köln Telefon: 0221/93646742; Telefax: 0221/93646788 E-Mail: y.beden@hille-beden.de
(Quelle: E-Mail RA Beden)
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