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Liebe Leserinnen und Leser, im heutigen Newsletter erwarten Fußballfans gleich zwei Informationen. Zum einen gibt die BLISTA das KICKER-Sonderheft zum Fußball-Bundesliga-Start wieder in Braille heraus und die FC-Stiftung veranstaltet ein Blindenfußball-Turnier. Darüber hinaus informieren wir Sie über den Lizenz-Model-Wechsel bei JAWS, Zoomtext etc. Die VHS Bodenseekreis bietet wieder Sprachkurse an und das Institut für Menschenrechte hat einen Vortrag online über 30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz.
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KICKER- Sonderheft zum Start der neuen Fußball-Bundesliga-Saison in Braille
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Die BLISTA bringt wieder das Kicker-Sonderheft zum Start der neuen Fußball-Bundesliga-Saison in Braille heraus. Weiter Informationen und Bestellungen über Mail barrierefrei@blista.de und Telefon 06421 606 470. Zwei Varianten sind im Angebot
Nur Braille-Schrift: Bestell-Nr. 6403, Schutzgebühr: 28,00 € Kombi-Pack inkl. CD: Bestell-Nr. 6410, Schutzgebühr: 42,00 €
(Quelle E-Mail von Fortuna Düsseldorf e.V.)
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Blindenfußballturnier im Geißbockheim Köln
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Die FC-Stiftung führt gemeinsam mit dem 1.FC Köln und der Gold-Kraemer-Stiftung am 23.08.2025 ein Blindenfußball-Turnier in der Zeit von 10.00 – 16.30 Uhr durch. Es findet am Geißbockheim. Adresse Franz-Kremer-Allee 1-3 in 50937 Köln statt. Weitere Infos hier: Kontakt zum Veranstalter Telefon +49 221 99 1948 897 Mobil +49 151 72627630
E-Mail strahlendorf@fc.de
(Quelle: E-Mail der FC-Stiftung)
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Änderungen im Lizenzmodell bei JAWS, Zoomtext etc.
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Wie Ihnen vermutlich allen bekannt ist, wird das neue Lizenzmodell bei Freedom Scientific seit Mitte dieses Jahrs in Social Media intensiv diskutiert. Aktuell ist vieles im Gespräch, genaue Informationen sind leider nicht greifbar. Der Hilfsmittelbeauftragter des BSVN hat mit vielen Hilfsmittelfirmen Kontakt aufgenommen und um Informationen gebeten. Ohne eine wirkliche Antworte, schlagen wir Ihnen deshalb vor: Holen Sie sich bei Ihrem Augenarzt kurzfristig eine neue Verordnung für dies Programme und reichen Sie diese bei dem Hilfsmittelvertrieb Ihres Vertrauens ein. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unverzüglich und direkt Ihren Hilfemittelvertrieb.
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Deutsches Institut für Menschenrechte - 30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetzt
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In Artikel 3 des Grundgesetzes stehen die zentralen Gleichheitsrechte des Grundgesetzes. Hier ist geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden diskriminieren darf, zum Beispiel wegen seiner oder ihrer Herkunft oder dem Geschlecht. Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ist erst 1994 in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden.
Am 15 November 2024 – genau 30 Jahre nachdem dieses Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen wurde und 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – hielt Hans-Günter Heiden einen Vortrag im Deutschen Institut für Menschenrechte. In diesem Vortrag berichtete er als Zeitzeuge, wie es zur Aufnahme dieses speziellen Gleichheitssatzes kam, welche Hürden und Hindernisse sich dem Anliegen in den Weg stellten und welche historischen Gegebenheiten es begünstigten. Zum Vortrag: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz.
(Quelle: E-Mail des Deutschen Instituts für Menschenrechte)
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Herzliche Grüße, Ihre Newsredaktion, Andreas Jakob
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